Geschäftsbedingungen der inlogic A/S

vom 1. Dezember 2025

Diese Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Lieferungen von inlogic A/S, Langballe 4, DK-8700 Horsens, CVR-Nr. 33583605 (im Folgenden „inlogic“) an den Käufer (im Folgenden „Kunde“), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1. Zweck und Geltungsbereich

Die Bedingungen sind integraler Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden. Bestimmungen in einem gesondert unterzeichneten Angebot oder Vertrag haben Vorrang bei Widersprüchen mit diesen Bedingungen.

Ein Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn inlogic eine schriftliche Auftragsbestätigung versendet hat oder der Kunde die Lösung in Gebrauch genommen hat.

Eigene Einkaufs- oder Standardbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, inlogic hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

inlogic ist berechtigt, die Bedingungen mit einer Frist von 30 Tagen zu ändern, sofern sachlich begründete Gründe vorliegen, einschließlich gesetzlicher Anforderungen, Marktentwicklung, technischer Gegebenheiten oder vergleichbarer Umstände. Änderungen treten zu Beginn der nächsten Abonnementperiode in Kraft, sofern der Kunde den Vertrag nicht innerhalb der Kündigungsfrist kündigt.

Informationen in Broschüren, Anleitungen, auf der Website usw. sind unverbindlich und dienen nur der Orientierung.

2. Lieferung

Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Kann der Liefertermin nicht eingehalten werden, wird inlogic versuchen, die Unannehmlichkeiten für den Kunden möglichst zu mildern.

Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, für die inlogic verantwortlich ist, und überschreitet die Verzögerung 30 Kalendertage nach schriftlicher Aufforderung des Kunden, kann der Kunde vom Vertrag über die verzögerte Lieferung zurücktreten.

Das Risiko für die Produkte geht bei Lieferung auf den Kunden über.

3. Preis und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl. VAT. und Abgaben.

Der vereinbarte Preis ergibt sich aus Angebot, Vertrag oder Auftragsbestätigung.

Sofern nicht anders vereinbart, wird bei Lieferung oder Beginn der Abonnementperiode fakturiert.

Rechnungen sind 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anders angegeben. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen von 1 % pro angefangenen Monat sowie gesetzliche Gebühren an.

Bei ausbleibender Zahlung ist inlogic berechtigt, weitere Lieferungen oder Softwarezugänge zu sperren, bis die Zahlung erfolgt ist.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde muss inlogic Zugang, Informationen und Zusammenarbeit gewähren, die für die Lieferung erforderlich sind.

Der Kunde ist verantwortlich für eigene Daten, Systeme, Benutzerkonten und IT-Sicherheit.

Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden verlängern die Fristen von inlogic entsprechend.

5. Besondere Bedingungen für Softwarelieferungen

5.1 Zur Software

Alle von inlogic gelieferte Software ist Standardsoftware und wird „wie besehen“ geliefert. Kundenspezifische Anpassungen werden gesondert berechnet.

5.2 Umfang der Lizenz

Der Kunde erwirbt ein zeitlich begrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software. Fehler dürfen nicht vom Kunden behoben werden, sondern sind inlogic zu melden.

Alle Urheber- und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an Software, Dokumentation und zugehörigem Material verbleiben bei inlogic oder dessen Lizenzgebern.

Lizenzen gelten für eine juristische Bildungseinrichtung, ein Rechenzentrum oder eine Kommune. Für Rechenzentren benötigt jede rechtlich separate Schule eine eigene Lizenz.

5.3 Automatische Verlängerung und Preisänderung

Abonnements verlängern sich automatisch jährlich, sofern nicht mindestens 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

inlogic ist berechtigt, einmal jährlich die Lizenzgebühr ab dem 1. Januar entsprechend dem dänischen Produzentenpreisindex für Dienstleistungen in Branche 62 „Computerprogrammierung, IT-Beratung und ähnliche Tätigkeiten“ oder einem vergleichbaren Index anzupassen.

Die Preisänderung wird anhand der prozentualen Änderung des Index vom zweiten Quartal zwei Jahre vor der Anpassung bis zum zweiten Quartal des Vorjahres berechnet.

inlogic informiert den Kunden spätestens 2 Monate vor Inkrafttreten der Preisänderung schriftlich über den neuen Preis.

6. Mängel und Reklamation

6.1 Reklamation durch den Kunden

Der Kunde muss die Produkte unverzüglich nach Lieferung prüfen und etwaige Mängel schriftlich melden. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Leistung erheblich von der dokumentierten Funktionalität abweicht.

Fehler werden von inlogic an den Hersteller weitergeleitet. Der Kunde muss Fehler sofort nach Entdeckung melden und dokumentieren.

6.2 Haftung bei Mängeln

inlogic haftet nicht für Mängel, die später als 3 Monate nach Lieferung gemeldet werden, es sei denn, der Kunde hat einen Servicevertrag abgeschlossen.

inlogic übernimmt keine Verantwortung für Drittleistungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Funktionalität, Updates, Änderungen, Sicherheit oder Mängeln. Drittleistungen werden ausschließlich „as is“ geliefert.

Die Verpflichtung von inlogic beschränkt sich auf die Weiterleitung von Reklamationen an den entsprechenden Drittanbieter.

Zeigt sich kein auf inlogic zurückzuführender Fehler, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten.

inlogic behält sich vor, Fehler nach eigenem Ermessen zu beheben oder Ersatz zu liefern.

Haftungsausschlüsse gelten unter anderem bei:

  • Nutzung der Produkte zusammen mit anderem Zubehör, das die Funktionalität beeinflusst
  • Änderungen an den Produkten ohne Zustimmung von inlogic
  • fehlender Schulung oder unsachgemäßer Nutzung
  • normalem Verschleiß
  • Softwarefehlern von Zulieferern außerhalb der Garantie
  • Funktionseinschränkungen durch eigene Softwareinstallation des Kunden
  • Die Verpflichtung von inlogic ist auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist begrenzt (mindestens 30 Arbeitstage ab schriftlicher Mitteilung).

7. Haftung

inlogic haftet nach zwingendem Gesetz für Produkthaftung. Jegliche darüber hinausgehende ungesetzliche Haftung ist ausgeschlossen.

inlogic haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich Betriebsunterbrechung, entgangener Gewinn, Datenverlust oder Geschäftsausfälle.

Die Haftung ist auf Zahlungen des Kunden an inlogic der letzten 12 Monate begrenzt.

8. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder Verzögerung aufgrund von Umständen außerhalb der zumutbaren Kontrolle, die nicht vorhersehbar oder vermeidbar waren („Force Majeure“), z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Streik, Lockout, Feuer, Stromausfall, Krankheit von Schlüsselmitarbeitern, Import-/Exportbeschränkungen oder Lieferprobleme bei Zulieferern.

Die betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich informieren. Bei Force Majeure kann die andere Partei eine Anpassung der Fristen verlangen oder den Vertrag nach 60 Tagen kündigen.

9. Streitigkeiten

Streitigkeiten werden zunächst durch ein Vermittlungsgespräch mit jeweils einem Geschäftsführer versucht zu lösen. Kann innerhalb von 30 Tagen keine Einigung erzielt werden, gilt dänisches Recht am Sitz von inlogic. inlogic kann nach eigenem Ermessen auch am Sitz des Kunden klagen.

10. Datenverarbeitung

Soweit inlogic personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies gemäß der zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung, die Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen ist.

Verarbeitet inlogic personenbezogene Daten als Verantwortlicher, z. B. zu Support-, Rechnungs-, Kommunikations- oder Betriebszwecken, geschieht dies gemäß der inlogics Datenschutzerklärung auf Datenschutzerklärung von inlogic – Datenschutz & Cookies oder auf Anfrage.